hier: Prüfung der Mitgliedsnummer gegen ein zentrales Verzeichnis zur Verbesserung der Qualität des maschinellen Lohnnachweises
Wie unter TOP 3 dieser Niederschrift dargestellt, weichen die aus den Entgeltmeldungen erstellten Lohnnachweise auf Basis der Datenbausteine Unfallversicherung (DBUV-LN) von den bisherigen Beitragsgrundlagen für die Unfallversicherungsträger mitunter ab. Neben den Angaben eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR ist die Angabe der Mitgliedsnummer in den Entgeltmeldungen eine wesentliche Fehlerquelle. Die Mitgliedsnummer ist das Ordnungskriterium für den DBUV-LN und dient der Identifizierung des Unternehmens. Obwohl bereits getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der Meldequalität greifen, ist die Zahl der fehlerhaften Meldungen zu hoch, um einen produktiven Betrieb aufnehmen zu können. Der Grund dafür ist, dass bislang über die Fehlerprüfung in der Anlage 9.4 zum gemeinsamen Rundschreiben zwar die korrekte Struktur (Länge und zulässige Zeichen), nicht aber die tatsächliche Existenz der Mitgliedsnummer überprüft wird.
Zentrales Verzeichnis der Mitgliedsnummern
Um eine signifikante Verbesserung der gemeldeten Mitgliedsnummern herbeizuführen, wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein zentrales Verzeichnis der Mitgliedsnummern aller Unfallversicherungsträger eingerichtet. Ziel dieses zentralen Verzeichnisses ist es, dass die zu meldende Mitgliedsnummer im Entgeltabrechnungsprogramm und in den maschinellen Ausfüllhilfen vor Abgabe der Meldung auf die tatsächliche Existenz überprüft wird. Weiteres Ziel ist es, dass die Datenannahmestellen der Krankenkassen bei der Annahme von Entgeltmeldungen die gemeldete Mitgliedsnummer gegen das Verzeichnis der DGUV prüfen.
Normalisierungstool
Vor der Prüfung der Mitgliedsnummern gegen das Verzeichnis erfo...