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Baudenkmale, Kulturgüter, Bescheinigungsbehörden

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BMF, Schreiben v. 4.6.2015, IV C 1 - S 2198-b/08/10002, BStBl I 2015, 506

Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale (§§ 7i, 10f, 11b EStG) oder für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.2009 (BGBl 2009 I S. 1346), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1.4.2015 (BGBl 2015 I S. 434)

Aktualisierung
– Stand April 2015 –
I. Steuerbegünstigung für Baudenkmale (§§ 7i, 10f, 11b EStG)
Baden-Württemberg Untere Denkmalschutzbehörden
Bayern Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Hofgraben 4
80539 München
(Postanschrift: Postfach 10 02 03, 80076 München)
Berlin Landesdenkmalamt Berlin
Klosterstraße 47
10179 Berlin
Brandenburg Untere Denkmalschutzbehörden
Bremen Landesamt für Denkmalpflege
Sandstraße 3
28195 Bremen
Hamburg Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
– Denkmalschutzamt –
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
Hessen Für das Gebiet von Hessen (ohne Stadtgebiete Frankfurt am Main und Wiesbaden):
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich/Westflügel
65203 Wiesbaden
Für Stadtgebiet Frankfurt am Main: Für Stadtgebiet Wiesbaden:
Stadt Frankfurt am Main Landeshauptstadt Wiesbaden
Denkmalamt 60B Bauaufsichtsamt
Kurt-Schumacher-Straße 10 Untere Denkmalschutzbehörde
60311 Frankfurt am Main Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Mecklenburg- Vorpommern Landkreise, kreisfreie Städte (Schwerin, Rostock) und große kreisangehörige
Städte (Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund, Wismar)
Niedersachsen Gemeinden, soweit ihnen die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörden obliegen, im übrigen die Landkreise als Untere Denkmalschutzbehörden
Nordrhein-Westfalen Gemeinden als Untere Denkmalschutzbehörden
Rheinland-Pfal...

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