Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Absprachen mit den zuständigen Behörden einzelner Staaten über die gegenseitige Amtshilfe

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlaß v. 8.10.2018, 46 - S 1320 - 8

Auf der Grundlage der jeweiligen DBA-Artikel über den gegenseitigen Informationsaustausch in Steuersachen (vgl. Art. 26 OECD-Musterabkommen) und des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG) bzw. Artikel 9 der EU-Amtshilfe-Richtlinie und der §§ 8 und 9 EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) hat die Bundesrepublik Deutschland mit folgenden EU-Mitgliedstaaten Absprachen über die gegenseitige Amtshilfe getroffen:

Staat BMF-Schreiben vom BStBl IStR-Kartei ST
       
Dänemark 23.3.2005 2005 I S. 498 Teil 6 DBA Dänemark Karte 29.1
       
Estland 10.5.2006 2006 I S. 355 Teil 6 DBA Estland Karte 26.1
       
Frankreich 12.11.2001 2001 I S. 801 Teil 6 DBA Frankreich Karte 22.1
       
Lettland 18.5.2006 2006 I S. 359 Teil 6 DBA Lettland Karte 26.1
       
Litauen 24.11.2005 2005 I S. 1008 Teil 6 DBA Litauen Karte 26.1
       
Niederlande 22.7.2015 2015 I S. 555 Teil 6 DBA Niederlande Karte 27.1
       
Spanien 9.4.2013 2013 I S. 364 Teil 6 DBA Spanien Karte 25.1
       
Tschechien 6.10.2005 2005 I S. 904; 2006 I S. 487 Teil 6 DBA Tschechien Karte 26.1
       
Ungarn 26.10.2006 2006 I S. 694 Teil 6 DBA Ungarn Karte 25.1

Neben Regelungen über den automatischen Auskunftsverkehr, zentrale Zuständigkeiten und die Erteilung von Spontanauskünften enthalten einige der Absprachen zusätzliche Bestimmungen über abgestimmte Außenprüfungen und die Anwesenheit von Steuerbediensteten auf dem Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates.

 

Normenkette

EUAHiG § 8

EUAHiG § 9

RL 2011/16/EU Art. 9

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d [Zirku ... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zu ... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    EU-Amtshilfegesetz / § 8 Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten
    EU-Amtshilfegesetz / § 8 Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

      (1) 1Die Finanzbehörde kann nach pflichtgemäßem Ermessen ohne Ersuchen alle Informationen an das zentrale Verbindungsbüro übermitteln, die für die anderen Mitgliedstaaten von Nutzen sein können. 2Das zentrale Verbindungsbüro entscheidet nach pflichtgemäßem ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren