Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches Besoldungsgesetz / § 2 Besoldung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

 

1.

Grundgehalt,

 

2.

Leistungsbezüge,

 

3.

Familienzuschlag,

 

4.

Zulagen,

 

5.

Vergütungen,

 

6.

Zuschläge,[1] [Bis 31.12.2023: und]

 

7.

Auslandsbesoldung und[2] [Bis 31.12.2023: .]

 

8.

[3]Sonderzahlung.

 

(2) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:

 

1.

Leistungsstufen, Leistungsprämien und Ausgleichspauschale,

 

2.

Anwärterbezüge,[4] [Bis 31.12.2023: und]

 

3.

vermögenswirksame Leistungen und[5] [Bis 31.12.2023: .]

 

4.

[6]Sonderzuwendungen.

 

(3) Die Besoldung wird durch Gesetz geregelt.

 

(4) 1Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die jemandem eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam. 2Das Gleiche gilt für Versicherungsvertrage, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.

 

(5) Ein Verzicht auf die gesetzliche Besoldung ist weder ganz noch teilweise möglich; ausgenommen sind die vermögenswirksamen Leistungen.

[1] Geändert durch 5. DRÄndG. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[2] Geändert durch 5. DRÄndG. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[3] Nr. 8 angefügt durch 5. DRÄndG. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[4] Geändert durch 5. DRÄndG. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[5] Geändert durch 5. DRÄndG. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[6] Nr. 4 angefügt durch 5. DRÄndG. Anzuwenden ab 01.01.2024.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 9.14.2 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung
    2
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    1
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Aufenthaltsgesetz / §§ 3 - 12a Abschnitt 1 Allgemeines
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien (GeringfügRL) / Beispiel 13
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 6 BPersVG (und e ... / 1.2 Dienststellenbegriffe
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.14.2.1 Vorsitz
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 77 BPersVG (und ... / 3.12.2 Frist
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 84 BPersVG (und ... / 3.14.6 Organisatorische Maßnahmen
    0
  • Jansen, SGB VI § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)
    0
  • Jansen, SGB VI § 85 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten ... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)
    0
  • Kommunalverfassung Brandenburg [bis 08.06.2024] / §§ 1 - 4 Abschnitt 1 Grundlagen
    0
  • Landkreisordnung Rheinland-Pfalz / §§ 73 - 75 6. Kapitel Übergangs- und Schlußbestimmungen
    0
  • Laufbahnverordnung Rheinland-Pfalz / Anlage 3 (zu § 41 Abs. 3) Vertrag
    0
  • Sauer, SGB IX § 118 Instrumente der Bedarfsermittlung / 2 Rechtspraxis
    0
  • Sommer, SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit
    0
  • Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben der Länder / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 45 Themen der Betriebs- u ... / 1 Allgemeines
    0
  • Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 23 Verletzung gesetzliche ... / 4.1 Antragsberechtigung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Die neue Entgeltordnung nach TVöD
Die neue Entgeltordnung TVöD
Bild: Haufe Shop

Seit 01.01.2017 gilt eine neue Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte. Das Buch gibt Ihnen einen Überblick über alle Änderungen und das neue Eingruppierungsrecht.


BVerfG 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14
BVerfG 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14

  Entscheidungsstichwort (Thema) Verzögerte Besoldungsanpassung für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen A10 aufwärts in 2008 und 2009 mit Art 33 Abs 5 GG iVm Art 3 Abs 1 GG unvereinbar. Verletzung des Abstandsgebots nicht gerechtfertigt. Frist für ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren