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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / H 21.2 Einnahmen und Werbungskosten

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Bauherrenmodell

  • Zur Abgrenzung zwischen Werbungskosten, Anschaffungskosten und Herstellungskosten >BMF vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546),

    (Anhang 30 I)

  • >Fonds, geschlossene,
  • Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft entfallen, sind Werbungskosten, selbst wenn Einnahmen noch nicht erzielt worden sind (>BFH vom 04.03.1997 – IX R 29/93, BStBl II S. 610).

Drittaufwand

>H 4.7

Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

>H 4.7

Einbauküche

>H 6.4

Einkünfteerzielungsabsicht

  • bei Wohnobjekten >BMF vom 08.10.2004 (BStBl I S. 933)

    (Anhang 30 II)

  • bei unbebauten Grundstücken >BMF vom 08.10.2004 (BStBl I S. 933), Rdnr. 29

    (Anhang 30 II)

  • Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist im Einzelfall festzustellen, ob der Stpfl. beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (>BFH vom 20.07.2010 – IX R 49/09, BStBl II S. 1038 und BFH vom 09.10.2013 – IX R 2/13, BStBl II 2014 S. 527).

Einnahmen

  • Zahlungen, die wegen übermäßiger Beanspruchung, vertragswidriger Vernachlässigung oder Vorenthaltung einer Miet- oder Pachtsache geleistet werden >BFH vom 22.04.1966 – VI 264/65 (BStBl III S. 395), vom 29.11.1968 – VI R 316/66 (BStBl II 1969 S. 184) und vom 05.05.1971 – I R 166/69 (BStBl II S. 624)
  • Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einem der Einkunftserzielungsabsicht dienenden Grundstück stehen >BFH vom 09.11.1982 – VIII R 188/79 (BStBl II 1983 S. 172) und BMF vom 28.02.1990 (BStBl I S. 124)
  • Abstandszahlungen eines Mietinteressenten an Vermieter für Entlassung aus Vormietvertrag >BFH vom 21.08.1990 – VIII R 17/86 (BStBl II 1991 S. 76)
  • Von einem Kreditinstitut oder einem Dritten (z. B. Erwe...

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