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Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen

Dr. Eckart Ratschow
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Leitsatz

1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind.

2. Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG nicht bereits zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.03.2018 ‐ IX R 38/16, BFH/NV 2018, 721).

 

Normenkette

§ 125 Abs. 1, § 251 Abs. 2 Satz 1 AO, § 87 InsO, § 17 Abs. 4 EStG

 

Sachverhalt

A war Alleingesellschafter der A-GmbH, die wiederum 100 % der Anteile an der B-GmbH hielt. Die B-GmbH wurde insolvent. Der im Dezember 2014 für die A-GmbH gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde im Februar 2015 mangels Masse abgelehnt. Über das Vermögen des A wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Das FA setzte im Streitjahr 2014 gegen A und seine Ehefrau erklärungsgemäß die ESt auf 28.942 EUR fest. Nach Anrechnung einbehaltener LSt und KapESt ergab sich eine Erstattung von 2.454 EUR. Dagegen legte der Insolvenzverwalter des A erfolglos Einspruch ein. Er begehrte zum einen die Berücksichtigung des Verlusts aus der Auflösung der A-GmbH und zum andern die Aufhebung des Steuerbescheids aus formalen Gründen. Das FG hat die Klage abgewiesen (FG Düsseldorf, Urteil vom 4.10.2018, 11 K 1921/16 E, Haufe-Index 12466857, EFG 2018, 2055).

 

Entscheidung

Auch die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der BFH hat entschieden, dass das FA den angefochtenen St...

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    BFH IX R 27/18
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen Leitsatz (amtlich) 1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise ...

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