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Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter im Falle der Gesamtrechtsnachfolge möglich

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
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Leitsatz

Der Kläger übernahm nach dem Ausscheiden seines Geschäftspartners aus einer GbR deren denkmalgeschütztes Gebäude vollständig im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, ohne eine Abfindung zu zahlen. Das Finanzamt gewährte ihm die erhöhte Denkmal-AfA nach § 7i EStG daraufhin nur zur Hälfte. Das Finanzgericht gab der Klage überwiegend statt: Da kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang vorlag, kann der Kläger die Denkmal-AfA vollständig fortführen.

Sachverhalt

Der Kläger und ein Geschäftspartner gründeten eine GbR zur gemeinschaftlichen Nutzung, Verwaltung und Vermietung eines Gebäudes, das beide zur Hälfte erwarben. Das Gebäude war als Einzeldenkmal in das Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt eingetragen. Die GbR sanierte es denkmalgerecht; der Landkreis bewilligte die Denkmal-AfA nach § 7i EStG und stellte die begünstigten Aufwendungen fest. Nach der Sanierung nutzte die D AG, an der beide Gesellschafter ebenfalls beteiligt waren, einen Teil als Betriebsräume; ein weiterer Teil diente Wohnzwecken.

Vier Jahre nach dem Erwerb kündigte der Geschäftspartner die GbR. Nach dem notariellen Vertrag erhielt der Kläger dessen hälftigen Miteigentumsanteil am Gebäude gegen Übernahme sämtlicher GbR-Verbindlichkeiten und Entlassung des Geschäftspartners aus der gesamtschuldnerischen Haftung; eine Abfindung wurde nicht gezahlt. Das Alleineigentum wurde auf den Kläger umgeschrieben.

Im Rahmen der Veranlagung für das Folgejahr berücksichtige das Finanzamt beim Beklagten die Denkmal-AfA nur zur Hälfte. Den auf den Geschäftspartner entfallenden Anteil behandelte es als nachträgliche Anschaffungskosten. Diese wurden nach § 7 Abs. 4 EStG und § 7 Abs. 5 EStG über 45 Jahre abgeschrieben. Nach erfolglosem Einspruch gegen diese Steuerfestsetzung erhob der übernehmende Gesellschafter mit der Begründung ...

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    FG des Landes Sachsen-Anhalt 5 K 871/18
    FG des Landes Sachsen-Anhalt 5 K 871/18

    Entscheidungsstichwort (Thema) Nur noch anteilige Sonderabschreibung für ein denkmalgeschütztes Gebäude nach unentgeltlichem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leitsatz ...

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