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Steuerbefreiung für Einrichtungen, die gewerkschaftliche Ziele verfolgen

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Kommentar

Streitgegenstand war die Frage, was unter gewerkschaftlichen Zielen i.S. des Artikels 13 Teil A Abs. 1 Buchst. l der 6. EG-Richtlinie zu verstehen ist. Es ging darum, ob dieser Begriff eher weit oder eingeschränkt in Bezug auf gewerkschaftliche Ziele im engeren Sinne zu verstehen ist.

Die Frage stellte sich für eine britische Personenvereinigung im Kraftfahrzeugeinzelhandelsgewerbe, die die Verbesserung des Arbeitsstandards ihrer Mitglieder, ihrer Laufbahnstrukturen und die Steigerung des öffentlichen Ansehens des Kfz-Gewerbes bezweckt. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich der Vereinigung ist auch, daß sie an ihre Mitglieder eigene berufliche Befähigungsnachweise im Ingenieurwesen verleiht.

Das Vorlagegericht wies auf Unterschiede in den Sprachfassungen der 6. EG-Richtlinie hin. Während die englische Fassung für die gewerkschaftlichen Ziele von dem Begriff „trade-union” ausgehe, verwende die französische Sprachfassung den Begriff „objectif de nature syndicale”. Der Begriff „Syndikat” habe eine sehr viel weitergehende Bedeutung als der spezielle Begriff „trade-union”.

Nach der Entscheidung reicht zwar der französische Begriff weiter als der englische. Die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Richtlinie sind aber eng auszulegen. Deshalb muß eine Einrichtung die Ziele „de nature syndicale” verfolgt, auch die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder der Einrichtung gegenüber betroffenen Dritten einschließlich staatlicher Stellen übernehmen. Es genügt nicht eine reine Interessensförderung. Die Einzelfallentscheidung überläßt der EuGH dem Vorlagegericht.

Das Urteil hat für das deutsche Umsatzsteuerrecht keine Bedeutung. Das UStG kennt keine Befreiungsvorschrift, die der Steuerbefreiung nach Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchst. l der 6. EG-Richtlinie entspräche. ...

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    EuGH C-149/97
    EuGH C-149/97

      Entscheidungsstichwort (Thema) Steuerbefreiung für Einrichtungen, die gewerkschaftliche Ziele verfolgen  Leitsatz (redaktionell) Streitgegenstand war, was unter gewerkschaftlichen Zielen (aims of a trade union, objectifs de nature syndicale) i.S. des ...

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