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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / II. Anwendungsbereich

Prof. Dr. Franz Jürgen Marx
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1. Zeitlicher Anwendungsbereich

 

Rz. 4

[Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2]. Sie hat den Regelungsinhalt aus § 18 GrStG 1951 und § 35 GrStDV 1952 aufgenommen. Eine Anpassung ergab sich im Jahr 2000 durch das StEuglG, indem die Angabe "zwanzig Deutsche Mark" durch "zehn Euro" ersetzt wurde.[3]

 

Rz. 5

[Autor/Stand] Die durch das Grundsteuer-Reformgesetz[5] neu gefasste Regelung des § 23 GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerwerte nach neuem Recht ist der 1.1.2022 für die Hauptveranlagung zum 1.1.2025. An die Stelle des Einheitswerts tritt der Grundsteuerwert.

[Autor/Stand] Autor: Marx
[2] 3 BGBl. I 1973, 965.
[3] 4 Steuer-Euroglättungsgesetz (StEuglG) v. 19.12. 2000, BGBl. I 2000, 1790.
[Autor/Stand] Autor: Marx
[5] 1 Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019, BGBl. I, 1794; zur Chronologie der Novellierung des grundsteuerlichen Bewertungsrechts und des Grundsteuerrechts vgl. Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, 2020, S. 1 f. und Mannek, Die große Grundsteuerreform, 2020, 350 f.; vgl. auch die Änderungsübersicht von Roscher, GrStG-Reform, 2020, S. 16 ff.

2. Persönlicher Anwendungsbereich

 

Rz. 6

[Autor/Stand] Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge obliegen dem Finanzamt (Lagefinanzamt oder Belegenheitsfinanzamt), in dessen Bezirk das Steuerobjekt der Grundsteuer liegt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO). Die Zerlegung wird nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren von Amts wegen durchgeführt.[2]

[Autor/Stand] Autor: Marx
[2] 2 Vgl. Steinberg, HWStR2, Zerlegung, 1977, 1656; Roscher, eKommentar, § 22 GrStG Rz. 4.

3. Sachlicher Anwendungsbereich

 

Rz. 7

[Autor/Stand] Die Zerlegung ist dem Steuermessbetragsverfahren zugeordnet, das der Ermittlung und Fest...

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