Prof. Dr. Volker Wahrendorf
Rz. 35
Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, diese vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis, am 15.12.2022 die Vereinbarung über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2023 getroffen.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch gemeinsames, ergebnisorientiertes Handeln der KV Nordrhein und der nordrheinischen Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen auf eine sowohl bedarfsgerechte und wirtschaftliche als auch qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung hinzuwirken, die sich an den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses orientiert.
Unter Berücksichtigung der Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 der Vorschrift wird das Ausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2023 abschließend auf den Betrag von 5.150.840.000,00 EUR festgelegt (§ 2 der Vereinbarung).
Die kontinuierliche Begleitung dieser Vereinbarung obliegt nach § 3 der von den Vertragspartnern gebildeten und paritätisch besetzen gemeinsamen Arbeitsgruppe. Diese beobachtet zeitnah die Ausgabenentwicklung und schlägt situationsbezogene Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Ausgabenvolumens sowie zur Erreichung der nach § 4 vereinbarten Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele vor.
Um eine nach gemeinsamer Beurteilung qualifizierte und wirtschaftliche Verbandmittelversorgung im Jahr 2023 zu erreichen, verweisen die Vereinbarungspartner u. a. auf die Rahmenempfehlungen nach § 84 Abs. 6 SGB V des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für das Jahr (§ 4 Abs. 1 der Vereinbarung).
Die Vertragspartner legen die nachfolgenden arztbezogenen individuellen Wirtschaftli...