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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhin ... / 2.3.5 Ausschluss der Straffreiheit durch Tatentdeckung – § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO

Dr. Wolfgang Dumke †
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2.3.5.1 Allgemeines

 

Rz. 106

Nach § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO führt die "Selbstanzeigeerklärung" nicht zur Straffreiheit, wenn im Zeitpunkt der Abgabe (Rz. 34) die Tat ganz oder z. T. bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung rechnen musste. Bei Vorliegen einer Tatentdeckung ist das fiskalische Interesse an der Erschließung einer bisher unbekannten Steuerquelle als Grund der in Aussicht gestellten Straffreiheit (Rz. 3) soweit reduziert, dass für die Gewährung der Straffreiheit kein Anlass besteht. Eine gleichwohl vom Tatbeteiligten vorgenommene Aufdeckung hat nur noch die Bedeutung eines verfahrenserleichternden Geständnisses, das bei der Bemessung der Strafe mildernd zu berücksichtigen ist (§ 370 AO Rz. 219).

2.3.5.2 Ausschlusszeitpunkt

 

Rz. 107

Der Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO greift nur ein, wenn die Tatentdeckung im Zeitpunkt der Vornahme der "Selbstanzeigeerklärung" bereits erfolgt ist. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Bekanntgabe der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung bei der zuständigen Finanzbehörde (Rz. 34–36). Die "Selbstanzeigeerklärung" führt zur Aufdeckung der Straftat und begründet den Tatverdacht (Rz. 11). Diese Aufdeckung der Tat bewirkt aber keine "Tatentdeckung" i. S. d. § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO für den Anzeigenden, wohl aber für andere Tatbeteiligte[1].

[1] Rüping, in HHSp, AO/FGO, § 371 AO Rz. 46.

2.3.5.3 Person des Entdeckers

 

Rz. 108

Der Gesetzeswortlaut lässt es offen, von wem die Tat entdeckt worden sein muss. Hieraus ist zu schließen, dass regelmäßig jede Person Entdecker i. S. v. § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO sein kann, sofern sie nicht Tatbeteiligte ist[1]. Aus Sinn und Zweck des Ausschlusstatbestands ergibt sich aber die Einschränkung, dass durch den Entdecker eine konkrete Aufdeckungsgefahr begründet wird. Es muss damit zu rechnen sein, dass der Entdecke...

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