Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2329 BGB – Anspruch gegen den Beschenkten.

Dr. Gunter Deppenkemper
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Gesetzestext

 

(1) 1Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Ist der Pflichtteilsberechtigte der alleinige Erbe, so steht ihm das gleiche Recht zu.

(2) Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des fehlenden Betrags abwenden.

(3) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.

A. Zweck.

 

Rn 1

§ 2329 setzt einen Erbfall und einen Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten gg den Erben nach § 2325 voraus. Die §§ 2325, 2329 sind dem Grunde nach gleich (BGH NJW 74, 1327 [BGH 29.05.1974 - IV ZR 163/72]). In Ergänzung zu § 2325 haftet nach § 2329 subsidiär der Beschenkte mit dem erlangten Geschenk, wenn der Erbe zur Ergänzung nicht verpflichtet ist. Anders als der Anspruch gg den Erben ist der gg den Beschenkten keine Nachlassverbindlichkeit. Eine Haftungsbeschränkung nach §§ 305, 780 ZPO kann sich nur der Erbe, nicht der Beschenkte vorbehalten lassen. Diesem steht auch keine Stundungsmöglichkeit nach § 2331a zu (MüKo/Lange Rz 1). Ist der Vertragserbe pflichtteilsberechtigt, geht bei ihn beeinträchtigenden Schenkungen sein Anspruch aus § 2287 dem aus § 2329 vor (BGH NJW 90, 2063 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 344/88]; hL: Wahlrecht). Der Beschenkte hat dem Berechtigten, der nicht Erbe ist, analog § 2314 Auskunft zu geben, wenn dieser sie nicht vom Erben erhalten hat (§ 2314 Rn 5; BGH NJW 85, 384 [BGH 03.10.1984 - IVa ZR 56/83]). Kein Anspruch besteht auf Wertermittlung gg den Beschenkten auf dessen Kosten entspr § 2314 I 2 (§ 2314 Rn 19; BGH NJW 89, 2887 [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    380
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    372
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    327
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    314
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    273
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    260
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    243
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    181
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    180
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    177
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    166
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    149
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    142
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    137
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    134
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    132
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    130
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    127
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    125
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    123
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 2329 Anspruch gegen den Beschenkten
Bürgerliches Gesetzbuch / § 2329 Anspruch gegen den Beschenkten

  (1) 1Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die Herausgabe ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren