Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Prof. Dr. Karlheinz Küting, Dr. Michael Reuter
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 253

Stand: EL 43 – ET: 08/2024

Ist das EK durch Verluste (Jahresfehlbeträge) aufgezehrt und ergibt sich ein Überschuss der Passiv- über die Aktivposten, ist der Differenzbetrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen (vgl. § 268 Abs. 3; HdR-E, HGB § 268, Rn. 187ff.; Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff.).

 

Rn. 254

Stand: EL 43 – ET: 08/2024

Obwohl in diesem Fall das bilanzielle EK mit Null anzusetzen ist, führt dies nicht zu einem Wegfall des Passivpostens "EK". Das folgt bereits aus der Vorschrift des § 272 Abs. 1 Satz 1, nach der das gezeichnete Kap. stets zum Nennbetrag anzusetzen und insoweit lediglich eine offene Saldierung mit Verlusten zulässig ist.

 

Beispiel:

 
Gezeichnetes Kapital 1.000.000 EUR
Verlustvortrag 500.000 EUR
Jahresfehlbetrag 3.000.000 EUR

Der Ausweis in der Bilanz stellt sich wie folgt dar (Angaben in: EUR):

In der Bilanz des folgenden GJ ist der Posten "EK" erneut auszuweisen. In Höhe der Summe des im VJ aktivisch ausgewiesenen Fehlbetrags und des vom gezeichneten Kap. abgesetzten Verlusts (im Beispiel: 3.500.000 EUR) ist ein Verlustvortrag zu bilanzieren.

 

Rn. 255

Stand: EL 43 – ET: 08/2024

Der Ausweis eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags soll den Ausweis eines Abschlusspostens mit negativem Vorzeichen verhindern (vgl. hierzu das Ausweisbeispiel im BilMoG-HB (2009), Kap. XII, S. 293 (313f.); Küting/Grau, DB 2014, S. 729 (730)). Wenngleich ein nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag damit zum Ausdruck bringt, dass die Schulden des UN dessen bilanziell ausgewiesenes Vermögen übersteigen, ist dieser Fall nicht identisch mit dem insolvenzrechtlichen Tatbestand der Überschuldung i. S. d. § 19 Abs. 2 InsO (vgl. für die AG Hüffer-AktG (2024), § 92, Rn. 1f., mit entsprechen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
    2
  • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
    2
  • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
    1
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
    1
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)
    1
  • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
    1
  • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d [Zirku ... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zu ... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
Jahresabschluss
Bild: Haufe Shop

Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren