Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

1. Begriff

Dipl.-Kfm. Horst Isele, Dipl.-Kffr. Susanne Urner-Hemmeter
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 22

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Der Begriff "UE" (vgl. auch Budde, HdR-E, HGB § 275, Rn. 32 ff., 112b f.) wird je nach Anwendungszweck weiter oder enger gefasst. Der Umsatz versteht sich im allg. Sprachgebrauch als Wert aller in einem bestimmten Zeitraum (meistens ein Jahr) von einem UN mengenmäßig verkauften (umgesetzten) Waren oder Dienstleistungen. Das aus der Veräußerung Erlöste, mithin der vereinnahmte Betrag, gilt als Umsatzerlös.

 

Rn. 23

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Die Aktienrechtsnovelle von 1959 zum AktG 1937, in der zum ersten Mal der gesonderte Ausweis der "UE" vorgeschrieben war, hatte den Umsatzbegriff noch nicht genauer definiert, mit der Folge, dass in der Praxis der Kreis der einbezogenen Erträge damals noch relativ weit gezogen war. Erst mit § 158 Abs. 1 AktG 1965 wurde sodann für die wichtigsten Geschäftszweige (Erzeugung oder Fertigung von Gegenständen oder Vertrieb von Waren, also: Produktions- und Handels-UN) grds. geklärt, dass nur die Erlöse aus der Erzeugung, Fertigung oder Lieferung der in dem jeweiligen Geschäftszweig erzeugten, gefertigten oder gelieferten Gegenstände oder Waren einbezogen werden durften. Das AktG 1965 stellte klar, dass der steuerrechtliche Umsatzbegriff für die aktienrechtliche Abgrenzung keine Bedeutung hatte. Entscheidend war vielmehr die betriebswirtschaftliche Charakterisierung der einzelnen "UE", die an dem jeweiligen Geschäftszweig zu messen war (vgl. ADS 1968, § 158 AktG, Rn. 4).

 

Rn. 24

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

In gleicher Weise bestimmte der noch auf der 4. EG-R basierende und insoweit die Rechtslage vor BilRUG widerspiegelnde § 277 Abs. 1 (a. F.), dass als "UE" nur Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von typischen Erzeugnissen und Waren bzw. von typischen Dienstleistungen i. R.d. gewöhnlichen Geschä...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
    2
  • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
    1
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
    1
  • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
    1
  • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
    1
  • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
Jahresabschluss
Bild: Haufe Shop

Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren