Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGB X § 67d Übermittlungsgrundsätze / 1 Allgemeines

Britta Berg
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 2

§ 67d ist die grundsätzliche Befugnisnorm für den Vorgang des "Übermittelns".

Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs der Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge der Verarbeitung Übermittlungen i. S. d. SGB X sind. Danach trägt die übermittelnde Stelle die Verantwortung für die Zulässigkeit "der Bekanntgabe von Sozialdaten durch ihre Weitergabe an einen Dritten oder durch Einsichtnahme oder den Abruf eines Dritten von zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltenen Daten".

Die Übermittlung erfolgt also entweder durch Weitergabe an den Dritten oder durch Einsichtnahme oder Abruf von bereitgehaltenen Daten. Dies entspricht im Wesentlichen der früheren Definition in § 67 Abs. 6 Nr. 3 SGB X a. F.

Dritter ist nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO jede "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten".

Die Begriffsbestimmung von "Dritter", "Empfänger", Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter ergeben sich seit 25.5.2018 aus Art. 4 Nr. 7 bis 10 DSGVO. Näheres hierzu sowie zur Abgrenzung der Übermittlung von der Nutzung/Verwendung kann der Komm. zu § 67 entnommen werden.

 

Rz. 3

Der Regelungsinhalt von Abs. 1 a. F. musste entfallen, da er nicht mit den unmittelbar geltenden Regelungen der DSGVO vereinbar ist.

Bis 24.5.2018 enthielt § 67d Abs. 1 SGB X a. F. den Grundsatz zur Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten und erklärte eine Übermittlung für zulässig, "soweit eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach den §§ 68 bis 77 oder nach einer anderen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    869
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    322
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    282
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    229
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    228
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    227
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    187
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    166
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    142
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    133
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    131
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    130
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    123
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    120
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    117
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    115
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    114
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    114
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    111
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    108
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Kostenlose Checkliste: Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertragsunterschrift und 1. Arbeitstag
Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertrag und erstem Arbeitstag
Bild: Haufe Online Redaktion

Nach der Vertragsunterzeichnung dauert es oft Wochen oder Monate bis der neue Mitarbeiter die Stelle antritt. In dieser Phase ist es wichtig, dem neuen Mitarbeiter das Gefühl zu geben, dass er sich für das richtige Unternehmen entschieden hat.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren