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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Komm ... / Fall 5: Bloße Vertreterbetreuung durch Vertriebsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Jens Schönfeld, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer
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Rz. 155.alt

[Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen hat eine Tochterhandelsgesellschaft in der Schweiz. Diese hat ein ausgedehntes Netz von örtlichen Vertretungen in Drittländern. In der Schweiz selbst findet sich ein Stab von Angestellten der Tochter zur Betreuung dieses Netzes. Er kümmert sich um die allgemeine Personalführung, um die Ausstattung der örtlichen Büros und er führt ferner unter Beratung der Muttergesellschaft Lehrgänge zur Verkaufsförderung durch. Die örtlichen Stellen führen ihre Handelstätigkeit in dauernder enger Verbindung mit dem Mutterhaus durch. Das Mutterhaus trifft alle wesentlichen Entscheidungen für die gesamte Geschäftspolitik der schweizerischen Gesellschaft und greift in Einzelgeschäfte ein.

Lösungshinweis: Das Problem des Falles liegt darin, dass die Muttergesellschaft zahlreiche und unterschiedliche Funktionen ausübt. Dies ist ein Indiz dafür, dass der Tochtergesellschaft nur wenige eigene Funktionen verbleiben. Ob diese Funktionen für sich genommen noch als Handel qualifiziert werden können, kann nur am Einzelfall entschieden werden. Die bloße Vertreterbetreuung ist jedenfalls für sich genommen eine Dienstleistungstätigkeit, die die Vertriebsgesellschaft ggf. gegenüber der Muttergesellschaft erbringt. Die Handelstätigkeit ist unter Umständen unmittelbar der Muttergesellschaft zuzuordnen.

[Autor/Stand] Autor: Schönfeld/Wassermeyer

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