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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Komm ... / c) Weitere Negativabgrenzung der Funktionsverlagerung

Dr. Xaver Ditz, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer
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aa) Überblick

 

Rz. 1186

[Autor/Stand] Instrumente zur Vermeidung der Funktionsverlagerungsbesteuerung. Um die steuerlichen Risiken für deutsche Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen in Grenzen zu halten, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, mit denen sich die negativen Folgen einer Funktionsverlagerungsbesteuerung vermeiden bzw. reduzieren lassen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Alternativen:

  • Funktionsverdoppelung (Rz. 1179),
  • Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen (Rz. 1187),
  • bloße Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern (Rz. 1190),
  • bloße Erbringung von Dienstleistungen (Rz. 1190),
  • Personalentsendung im Konzern (Rz. 1193),
  • keine Funktionsverlagerung zwischen fremden Dritten (Rz. 1196).
[Autor/Stand] Autor: Ditz/Greinert/Licht

bb) Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen

 

Rz. 1187

[Autor/Stand] Funktionsverlagerungen auf ein Routineunternehmen unterliegen nicht der Funktionsverlagerungsbesteuerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 3, der inhaltlich weitgehend § 2 Abs. 2 FVerlV 2008 entspricht, werden von der Funktionsverlagerungsbesteuerung solche Sachverhalte ausgeschlossen, in denen die Funktion von dem übernehmenden Unternehmen nur gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausgeübt und der Verrechnungspreis für die entsprechenden Lieferungen oder Leistungen auf Basis der Kostenaufschlagsmethode ermittelt wird. Diese Regelung ist zutreffend, da in diesen Fällen keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter auf das ausländische verbundene Unternehmen übergehen und es sich bei dem von dem übernehmenden Unternehmen erwirtschafteten Gewinn ausschließlich um einen angemessenen Funktionsgewinn handelt. Der Anwendungsbereich dieser Ausnahmeregel erstreckt sich insbesondere auf den Bereich der Funktionsabspaltungen. Eine Funktionsabspaltung liegt vor, wenn eine Funktion unter Beibehaltung de...

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