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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, ... / d) Steuerpflicht der Einkünfte nach §§ 7, 8 und 14 bei unbeschränkter Steuerpflicht

Dipl.-Kfm. Jens Schönfeld
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aa) Allgemeines zur fiktiven Steuerpflicht nach den §§ 7, 8 und 14

 

Rz. 117

[Autor/Stand] Fiktive Prüfung. Für die Anwendung von § 5 Abs. 1 Satz 1 ist weiterhin erforderlich, dass die von der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte bei der Person i.S. des § 2 bei unbeschränkter Steuerpflicht nach den §§ 7, 8 und 14 steuerpflichtig wären. Das Gesetz verlangt damit eine fiktive Prüfung der §§ 7, 8 und 14 für den Fall, dass die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Personen nicht solche i.S. des § 2, sondern unbeschränkt Stpfl. wären. Oder anders formuliert: Unterlägen die von der ausländischen Gesellschaft erzielten Einkünfte im Falle einer (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht der Personen i.S. des § 2 bei diesen der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7, 8 und 14? Diese Erkenntnis ist wichtig, weil zB § 8 an verschiedenen Stellen auf die Beteiligung "unbeschränkt Steuerpflichtiger" abstellt. Die Fiktion führt dazu, dass für die Prüfung der Voraussetzungen zB des § 8 die Person i.S. des § 2 fiktiv die Position des unbeschränkt Stpfl. einnimmt. Mit anderen Worten: Dort wo die §§ 7, 8 und 14 von unbeschränkt Stpfl. sprechen, wird dieser Platz (fiktiv) durch die Person i.S. des § 2 eingenommen.

 

Rz. 118

[Autor/Stand] Dogmatische Parallele zu § 20 Abs. 2. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass § 20 Abs. 2 eine vergleichbare fiktive Steuerpflicht anordnet (vgl. § 20 Anm. 132 f.). Dort geht es lediglich darum, ob die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallenden Einkünfte der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen würden, wenn anstelle der ausländischen Betriebsstätte (fiktiv) eine ausländische Gesellschaft stünde; in diesem Fall soll die DBA-Freistellung durch die Anrechnung ersetzt werden. Der BFH hat für diese Fiktion entschieden, dass sämtliche Voraussetzungen konsequenterweise so zu prüfen sind, als seien die...

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