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Cloer/Hagemann, AStG Einführung AStG

Dr. Tobias Hagemann, Prof. Dr. Adrian Cloer
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1 Einführung

1.1 Ausgangssituation

 

Rz. 1

Eines der zentralen Wesensmerkmale der Bundesrepublik stellt die hohe Steuerbelastung dar. Dieser Befund lässt sich nicht nur rückblickend beobachten, sondern wird wohl auch in der Zukunft Bestand haben. Da Steuern bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung nichts anderes als Kosten darstellen, ist die Reaktion der Steuerpflichtigen naturgegeben: Sowohl die persönliche Ansässigkeit (i. S. des Wohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes) als auch der Standort für die Kapitalanlageentscheidungen stehen auf dem Prüfstand, um die Steuerbelastung zu vermeiden oder zumindest abzusenken. So verwundert die bereits frühzeitige Gegensteuerung des Gesetzgebers auch in vorkonstitutioneller Zeit nicht, durch Einzelmaßnahmen derartige Verhaltensmuster in den Griff zu bekommen (siehe hierzu Rz. 6 ff.).

1.2 Oasenbericht als Impuls für späteres AStG

 

Rz. 2

Der Deutsche Bundestag beauftragte am 12.4.1962[1] die Bundesregierung, einen Bericht über Wettbewerbsverfälschungen zu erstatten, die sich aus Sitzverlagerungen und dem Steuergefälle ergeben. Die Vorlage des Berichts erfolgte am 23.6.1964[2] und zog neben einem verstärkten Interesse der Öffentlichkeit[3] den sog. Oasenerlass am 14.6.1965[4] als auch die Revision des als besonders wichtig erachteten DBA mit der Schweiz nach sich. Die Finanzverwaltung versuchte auf der Grundlage der Vorläufervorschrift des § 42 AO, nämlich des § 6 StAnpG, bestimmten Gestaltungen die Anerkennung zu versagen. Die Rechtsprechung[5] folgte diesem Ansatz jedoch nicht und in der Folge erkannte auch die Bundesregierung die Unvollkommenheit des bisherigen Ansatzes der Finanzverwaltung[6] und sprach sich für eine umfassende gesetzgeberische Maßnahme aus. Die grundsätzlichen Gedanken führte sie in den Gesetzesleitsätzen mit Begründung aus.[7]

[1] Deutscher Bundestag v. 12.4.1962, Protokoll der 26. Sitzung...

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