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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 17.02.2022 - 3 K 41/21

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Revision eingelegt (BFH IV R 36/22)

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Voraussetzungen von Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko Nießbrauchsrecht an einem KommanditanteilNießbrauchsrecht als Wirtschaftsgut

Leitsatz (amtlich)

Zu den Voraussetzungen von Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko - verdecktes Gesellschaftsverhältnis - Nießbrauchsrecht an einem Kommanditanteil - Nießbrauchsrecht als Wirtschaftsgut.

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, ob der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben ist, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat und im daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen ist.

Normenkette

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; AO § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a); EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 02.07.2025; Aktenzeichen IV R 36/22)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger zu 1. nach Übertragung seines Kommanditanteils an der Klägerin zu 2. unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts Mitunternehmer bei der Klägerin zu 2. geworden ist. Es wird außerdem darum gestritten, ob die Nießbrauchszahlungen die Einkünfte der Klägerin zu 2. bzw. der Mitunternehmer mindern.

Die Klägerin zu 2. ist eine GmbH & Co. KG. Komplementärin der Klägerin zu 2. ist die HH GmbH (im Folgenden: HH), deren alleiniger Geschäftsführer der Kläger zu 1. ist. Alleiniger Kommanditist der Klägerin zu 2. war bis zum Juli 2013 ebenfalls der Kläger zu 1. Gegenstand der im Jahr 2013 gegründeten Klägerin zu 3. ist das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens. Komplementäri...

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