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LAG Köln Urteil vom 11.07.2024 - 6 Sa 579/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch des Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner Versetzung von einem 80%-Homeoffice-Arbeitsplatz auf einen reinen Präsenzarbeitsplatz

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Versetzung des Arbeitnehmers von einem Homeoffice-Arbeitsplatz zu einem 500 km entfernten Präsenzarbeitsplatz überschreitet die Grenzen des billigen Ermessens gemäß § 106 GewO. 2. Der Arbeitnehmer hat ein erhebliches Bestands- und Ortsinteresse, da er über Jahre hinweg im Homeoffice gearbeitet hat und familiär sowie logistisch an diesen Ort gebunden ist.

Normenkette

GewO § 106; BGB § 611a

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 27.09.2023; Aktenzeichen 17 Ca 1951/23)

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.09.2023 - 17 Ca 1951/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung und einer hilfsweise erklärten ordentlichen Änderungskündigung.

Die Beklagte ist eine Gesellschaft im Bereich der industriellen Planung, Entwicklung und Realisierung. Die Gesellschaft betreut dabei als Zulieferer oder Dienstleister verschiedene Kunden im industriellen und insbesondere im Automotive-Bereich. Für diese entwickelt die Beklagte, jeweils projektbezogen und nach den konkreten Anforderungen der einzelnen Kunden, Industrielösungen entlang der gesamten Prozesskette. Dies beinhaltet die Planung, Integration und die Realisierung/Produktion von Komponenten jeweils vor Ort in den verschiedenen Betrieben der Beklagten oder den Standorten ihrer Kunden.

Im "K" Betrieb der Beklagten in O waren zum Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäfti...

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