Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Hamm Urteil vom 13.12.2001 - 17 Sa 1296/01 (veröffentlicht am 13.12.2001)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz (amtlich)

Die in § 24 Abs. 1 des Tarifvertrages für Arbeiter in Gemeinde-Forstbetrieben in Nordrhein-Westfalen – TV-F/NRW – vorgesehene Wegeentschädigung von 0,22 DM für jeden angefangenen Kilometer, der über 5 km hinaus geht, ist dem Waldarbeiter seitens seines Arbeitgebers auch in dem Fall zu zahlen, bei dem der Waldarbeiter seine Arbeit nicht an wechselnden Arbeitsstellen im Forstbetrieb, vielmehr an einem von seinem Arbeitgeber fest vorgeschriebenen Sammelplatz aufzunehmen sowie zu beenden hat.

Denn die arbeitgeberseitige Zahlung der in § 24 Abs. 1 TV-F/NRW aufgenommenen Wegeentschädigung ist allein davon abhängig, ob der Hinweg des Waldarbeiters von seiner Wohnung zu seinem jeweiligen Arbeitsplatz und der Rückweg des Waldarbeiters von seinem jeweiligen Arbeitsplatz zu seiner Wohnung insgesamt mehr als 5 km betragen.

Normenkette

TV-F/NRW § 13 Abs. 1 S. 3; TV-F/NRW § 24 Abs. 1

Verfahrensgang

ArbG Detmold (Entscheidung vom 19.06.2001; Aktenzeichen 2 Ca 385/01)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 08.05.2003; Aktenzeichen 6 AZR 106/02)

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 19.06.2001 – 2 Ca 385/01 – wird insoweit, soweit der Kläger seine Klage aufrecht erhalten hat, zurückgewiesen.

Die Kosten erster und zweiter Instanz des Rechtsstreits tragen bis zur teilweisen Klagerücknahme des Klägers im Berufungstermin am 13.12.2001 der Kläger zu 7/10 sowie die Beklagte zu 3/10. Ab dieser teilweisen Klagerücknahme des Klägers trägt die Beklagte die zweitinstanzlichen Kosten allein.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien haben sich in ihrem hier vorliegenden Rechtsstreit in beiden Instanzen darüber gestritten, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger, der von der Beklagten in einem Dauerarbeitsverhältnis als...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Topaktuell kommentiert: Die Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer_Datenbank

GmbH, Konzern oder gemeinnützige Körperschaft – Fehler im Körperschaftsteuerrecht kosten Zeit und Geld. Der Dötsch kommentiert KStG & UmwStG präzise und praxisnah. Verfasst ausschließlich von Angehörigen der Finanzverwaltung – für maximale Rechtssicherheit. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


BAG 6 AZR 106/02
BAG 6 AZR 106/02

Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch auf Wegeentschädigung. Anspruch auf Zahlung einer Wegeentschädigung gemäß § 24 Abs. 1 TV-F/NRW II. öffentlicher Dienst Leitsatz (amtlich) Der Arbeiter erhält nach § 24 Abs. 1 TV-F/NRW II ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren