Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung US-amerikanischer Trusts als Kapitaleinkünfte
Leitsatz (redaktionell)
1. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. 2016 findet bei US-amerikanischen Trusts Anwendung, sofern sei mit inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen vergleichbar sind.
2. Die Vorschrift verstößt weder gegen den US-Freundschaftsvertrag noch gegen ein Verbot der Doppelbesteuerung mit Erb- oder Schenkungsteuer.
3. Soweit die Einführung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG auch Wertsteigerungen und Erträge in der Vergangenheit erfasst und damit Rückwirkung entfaltet, ist die Vorschrift verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
4. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. 2016 ist dahingehend verfassungskonform auszulegen, dass als steuerpflichtige Bezüge aus der Auflösung nur solche Wertsteigerungen zu erfassen sind, die ab dem 8.10.2010 entstanden sind.
Normenkette
Deutsch-amerikanischer Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 Art. 25 Abs. 4; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Steuerpflicht von Vermögensübertragungen aus der Auflösung von zwei US-amerikanischen Trusts.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte im Streitjahr als …. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erzielte der Kläger im Streitjahr Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von xxx € und die Klägerin in Höhe von xxx €.
Zudem erzielte die Klägerin im Streitjahr Einnahmen aus der Auflösung von zwei Trusts, die am 18.4.1984 vom Großvater der Klägerin, N, (im Folgenden: Trust Großvater) bzw. am 9.6.1984 vom Vater der Klägerin, D, (im Folg...