Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 12.07.2006 - 1 K 4683/05 EZ (veröffentlicht am 15.09.2006)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitpunkt der "Anschaffung" eines Objekts

Leitsatz (redaktionell)

Für die "Anschaffung" eines Objekts im Sinne von § 9 EigZulG ist der Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses maßgeblich. Im Falle einer "Herstellung" durch den Zulagenberechtigten kommt es auf den Zeitpunkt der Bauantragstellung durch den Zulagenberechtigten selbst, nicht aber durch den Verkäufer an.

Normenkette

EigZulG § 19 Abs. 8 S. 1; EigZulG § 19 Abs. 5; EigZulG § 9

Nachgehend

BFH (Urteil vom 29.08.2007; Aktenzeichen IX R 41/06)

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der ab 2005 zu gewährenden Eigenheimzulage.

Die Kläger sind Eheleute und haben ein Kind, welches am 25.9.1999 geboren worden ist.

Am 22.12.2003 haben die Kläger der J. GmbH gegenüber erklärt, ein von diesen angebotenes Objekt kaufen zu wollen. Sie ließen sich zu diesem Zwecke in eine entsprechende Liste eintragen. Der Vertragsabschluss erfolgte am 25.11.2004. Mit diesem Vertrag haben die Kläger von der J. GmbH zu je ½ ein Grundstück mit Bauverpflichtung gekauft. Gemäß § 2 Nr. 2 dieses Vertrages verpflichtete sich die J. GmbH auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Nach § 2 Nr. 4 war der „Kaufgegenstand” spätestens zum 31.8.2005 bezugsfertig herzustellen. Der Kaufpreis betrug 175.873 Euro und umfasste die Herstellung des Kaufgegenstandes und alle Baunebenkosten (§ 3 des Vertrages).

Die Errichtung des Einfamilienhauses erfolgte nach den Plänen der J. GmbH. Baubeginn war bereits der 2.7.2004 gewesen. Die J. GmbH erbrachte die folgenden, vertraglich vereinbarten Leistungen (vgl. auch S. 9 des Vertrages):

Errichtung der Außenwände, Dachstuhl und Dacheindeckung nebst Dachrinnen sowie Einsetzen von Fenstern und Haustür, Verschweißen der Treppe, Elektroarbeiten, Rohrinstallation der Sanitäranlagen wie der Heizungsa...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Jahresabschluss-Analyxe: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bilanzen lesen, verstehen und gestalten

    Anhand eines Fallbeispiels, dem die Werte eines realen Unternehmens zugrunden liegen, wird Schritt für Schritt eine Jahresabschluss-Analyse durchgeführt. Zahlreiche zusätzliche Beispiele veranschaulichen auch komplexe Zusammenhänge.


    Eigenheimzulagengesetz / § 9 Höhe der Eigenheimzulage
    Eigenheimzulagengesetz / § 9 Höhe der Eigenheimzulage

      (1) Die Eigenheimzulage umfaßt den Fördergrundbetrag nach den Absätzen 2 bis 4 und die Kinderzulage nach Absatz 5.  (2) 1Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1 250 Euro. 2Sind mehrere Anspruchsberechtigte ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren