Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer LSG Urteil vom 16.03.2016 - L 4 AS 1126/13

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bekanntgabe eines Teilaufhebungsbescheides an den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft gem § 38 SGB 2 unter Nennung des Regelungsadressaten. Bestimmtheit eines Teilaufhebungsbescheides

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für die Bekanntgabe eines belastenden Verwaltungsaktes, mit dem bewilligte Leistungen nach dem SGB II teilweise aufgehoben werden, kann eine Vertretungsberechtigung aus § 38 Abs. 1 SGB II nicht abgeleitet werden. Eine wirksame Bekanntgabe ist jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen möglich (Anschluss an BSG vom 4.6.2014 - B 14 AS 2/13 R = SozR 4-4200 § 38 Nr 3).

2. Eine wirksame teilweise Aufhebung bewilligter Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfordert nicht die Benennung aller für den streitigen Zeitraum erlassenen Bescheide. Die beklagte Behörde kann sich im Fall einer nur teilweisen Aufhebung eines Leistungsbescheides auf die Benennung des letzten vorhergehenden Bescheides über die Höhe der Grundsicherungsleistungen beschränken (Abgrenzung zu BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R = SozR 4-1300 § 33 Nr 2).

 

Normenkette

SGB II § 38 Abs. 1, § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a; SGB III § 328 Abs. 3; SGB X § 39 Abs. 2

 

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 28. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

In Streit steht die Rechtmäßigkeit der Gewährung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum 1. Mai 2011 bis 31. August 2011 sowie die Rechtmäßigkeit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, mit denen Leistungen für Mai 2011 in Höhe von 108,82 Euro und Juni 2011 i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: HR im Mittelstand
HR im MIttelstand
Bild: Haufe Shop

Das Buch liefert eine offene Bestandsaufnahme der Personalarbeit in KMU und zeigt, wie man sie wirklich voranbringt. Es klärt über typische Irrtümer auf, thematisiert Chancen und Herausforderungen und stellt Lösungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse vor.


SGB II - Bürgergeld, Grunds... / § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
SGB II - Bürgergeld, Grunds... / § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

  (1) 1Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren