rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuführungen zur Pensionsrückstellung als vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an einen 62 Jahre alten, nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Revsion im Hinblick auf die gestiegene Lebenserwartung zugelassen
Leitsatz (redaktionell)
1. Zuführungen zur Pensionsrückstellung zugunsten eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH stellen vGA dar, wenn der Begünstigte zum Zeitpunkt der Pensionszusage bereits das 62. Lebensjahr vollendet hat und somit den Pensionsanspruch bis zum frühestmöglichen Ausscheiden mit Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr „erdienen” kann.
2. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kann der Gesellschafter-Geschäftsführer einen Versorgungsanspruch in der voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit nicht mehr erdienen, wenn er im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat. Angesichts einer gestiegenen Lebenserwartung in der Bundesrepublik Deutschland, einer zwischenzeitlich höheren Leistungsfähigkeit älterer Jahrgänge und einer partiellen Anhebung des Renteneintrittsalters auf nunmehr 67 Jahre wird die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob auch weiterhin für die steuerrechtliche Anerkennung von Pensionszusagen in der Regel darauf abgestellt werden soll, ob diese den Gesellschafter-Geschäftsführern vor der Vollendung ihres 60. Lebensjahres gegeben worden sind.
Normenkette
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 6a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 11.09.2013; Aktenzeichen I R 26/12)
BFH (Urteil vom 11.09.2013; Aktenzeichen I R 26/12)
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob bilanzielle Zuführungen zu Pensionsrückstellunge...