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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 02.09.2011 - 17 U 14/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei Insolvenzgefahr

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich nicht in den Schutzbereich des Steuerberatungsvertrages mit der GmbH einbezogen.

2. Besteht ein Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH, so haftet der Steuerberater für im Rahmen seines Mandats dem Geschäftsführer einer GmbH erteilten Auskünfte nicht schon deshalb aus einem Auskunftsvertrag mit dem Geschäftsführer, weil die Auskunft zugleich für die eigene Haftung des Geschäftsführers von Bedeutung ist.

3. Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat dieser als Nebenpflicht vor Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind.

4. Der Beratungsbedarf des Mandanten ist grundsätzlich zu vermuten. Er kann bei für den Steuerberater wahrnehmbaren Eigenkenntnissen oder anderweitiger Beratung entfallen.

 

Normenkette

BGB §§ 280, 328; InsO § 19; StBerG § 33

 

Verfahrensgang

LG Kiel (Urteil vom 02.03.2011; Aktenzeichen 17 O 104/10)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 14.06.2012; Aktenzeichen IX ZR 145/11)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2.3.2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des LG Kiel - 17 O 104/10 LG Kiel - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jedoch wird der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreck...

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