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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 12.12.2014 - L 3 AL 53/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeldanspruch. Erfüllung der Anwartschaftszeit. mehrere geringfügige Beschäftigungen. Zusammenrechnung. geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt der Eltern. keine abhängige Beschäftigung. Eltern-Kind-Verhältnis

 

Leitsatz (amtlich)

Alg-Anspruch nach dem SGB 3, hier: Anwartschaftszeit bei (mehreren) geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (ua als Haushaltshilfe bei den Eltern).

 

Orientierungssatz

Hilfeleistungen im Haushalt der Eltern im Rahmen einer familienrechtlichen Verpflichtung können nicht zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis führen. Dies ist bei einer einmal wöchentlich maximal vier Stunden umfassenden Unterstützung der Eltern durch die Tochter, auch wenn diese 72 Kilometer entfernt wohnt, daneben einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und bereits in gesunden Zeiten den Eltern Hilfeleistungen gewährt hat, der Fall.

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 17. August 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg).

Die 1962 geborene Klägerin meldete sich am 29. April 2009 zum 13. Mai 2009 arbeitslos. Laut Arbeitsbescheinigung war sie ab dem 1. Januar 2007 bis 31. Oktober 2008 bei der Firma N... KG in Teilzeitarbeit beschäftigt, bis 31. Juli 2007 wurde das Beschäftigungsverhältnis arbeitslosenversicherungsfrei geführt, danach mit einer Wochenstundenzahl von zuletzt elf Stunden. Das Arbeitsentgelt betrug monatlich von September 2007 bis März 2008 252,00 EUR brutto und von April 2008 bis Oktober 2008 350,00 EUR brutto.

Darüber hinaus war die Klägerin vom 1. August 2007 bis 31. Oktober 2008 als Haushalt...

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