Entscheidungsstichwort (Thema)
An Gesellschaft vermieteter PKW des Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz (amtlich)
Ein an eine Personengesellschaft von einem Gesellschafter zur betrieblichen Nutzung vermieteter PKW ist auch dann Sonderbetriebsvermögen, wenn der Anteil der Privatnutzung überwiegt.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2, § 18 Abs. 4 S. 2
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Zuordnung von zwei Pkw des Beigeladenen zum Sonderbetriebsvermögen der Klägerin.
Die Klägerin war in den Streitjahren eine Sozietät sowie eine Bau-GbR. An ihr waren der Beigeladene sowie Herr A zu jeweils 50 % beteiligt. Die Klägerin erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt führte die gesonderten und einheitlichen Feststellungen für die Streitjahre 1997 bis 1999 zunächst erklärungsgemäß durch. Die Feststellungsbescheide ergingen sämtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO).
Der Beigeladene vermietete der Klägerin ab dem 1. März 1996 einen ihm gehörenden Pkw Porsche zu einer Monatsmiete von 1.000,00 DM zuzüglich Umsatzsteuer (USt). In dem Mietvertrag ist festgehalten, dass ein neu angeschaffter Pkw in den Vertrag eintrete. Im Juni 1999 veräußerte der Beigeladene diesen Pkw und schaffte sich einen neuen Pkw Porsche an, der Gegenstand des Mietvertrages wurde. Der Beigeladene nutzte die beiden Pkw sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke. Die Klägerin führte die beiden Pkw nicht in ihrem Anlageverzeichnis auf und setzte in ihren Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) den Privatanteil für die Kfz-Nutzung des Beigeladenen mit 5...