Revision eingelegt (BFH I R 27/20)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Nicht angemessene Verzinsung
einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft
gegenüber ihrem Gesellschafter als vGA in Gestalt einer verhinderten
Vermögensmehrung
Leitsatz (redaktionell)
Die nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto
ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter
kann zu einer vGA in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung
führen. Hat die Gesellschaft selbst keine Kredite aufgenommen, so
bilden bei der Ermittlung des angemessenen Zinssatzes die banküblichen
Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die
Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Der im Einzelfall
angemessene Zinssatz ist innerhalb dieser Marge durch Schätzung
zu ermitteln.
Normenkette
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Nachgehend
BFH (Urteil vom 22.02.2023; Aktenzeichen I R 27/20)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten zum einen darüber, ob der Beklagte
in den Streitjahren 2014 und 2015 zu Recht bei der Einkommensermittlung
der Klägerin verdeckte Gewinnausschüttungen (vGAen) berücksichtigt
hat, weil die Klägerin von ihr bilanzierte Forderungen gegenüber
ihrem (beherrschenden) Gesellschafter nicht verzinst hat. Zum anderen
ist zwischen den Beteiligten streitig, ob bezogen auf im Jahr 2014
von der Klägerin gebuchte Forderungszugänge eine Rückzahlungsabsicht
des Gesellschafters bestand und welche steuerlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen wären, wenn das nicht der Fall wäre.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform
einer GmbH.
60 % der GmbH-Anteile hält Herr A, der auch Geschäftsführer
der Klägerin ist. Der Gesellschaftsvertrag der Klägerin vom 4. Februar
1983 lautet auszugsweise wie folgt:
"§
14
Ausschluß von Gesellschaftern
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