Entscheidungsstichwort (Thema)
AfA-Bemessungsgrundlage bei steuerfreier Entnahme einer Wohnung und Wiedereinlage innerhalb von drei Jahren
Leitsatz (redaktionell)
Entnimmt ein Steuerpflichtiger eine selbstgenutzte Wohnung steuerfrei gem. § 52 Abs. 15 Satz 7 EStG und überführt er Teile der Wohnung vor Ablauf von 3 Jahren vom Privat- ins Betriebsvermögen, ist Einlagewert und AfA-Bemessungsgrundlage der Buchwert.
Normenkette
EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 4-5, § 52 Abs. 15 S. 7
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die AfA-Bemessungsgrundlage für das zunächst aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen in das Privatvermögen der Kläger (Kl.) überführte und später in das gewerbliche Betriebsvermögen eingelegte Altgebäude.
Der Kl. erzielt u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und seit 1990 auch gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Cafés. Das Café wird auf einem dem Kl. gehörenden Grundstück betrieben, das zuvor zum Betriebsvermögen der Land- und Forstwirtschaft gehörte.
Das Grundstück wurde vom Kl. zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Für das Grundstück wurde ab dem 1. Januar 1987 die Nutzungswertbesteuerung gem. Übergangsregelung nach § 52 Abs. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) durchgeführt. In ihrer Einkommensteuer(ESt)-Erklärung vom 24. März 1992 erklärten die Kl. die Abwahl der Nutzungswertbesteuerung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude (Anlage L der ESt-Erklärung für 1990; Anlage W der ESt-Erklärung für 1986).
Die Einrichtung des Cafés vollzog sich wie folgt: Die ursprünglich zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Betriebsleiterwohnung wurde im Kalenderjahr 1986 und auch im Zeitpunkt der Abwahl von dem Kl. zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Im Frühjahr 1990 begannen die Kl. m...