Entscheidungsstichwort (Thema)
Voraussetzungen für die Bildung von Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 EStG
Leitsatz (amtlich)
Die Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG setzt einen inländischen Betrieb oder eine inländische Betriebsstätte voraus und bedingt vor vollendeter Betriebseröffnung die verbindliche Bestellung der anzuschaffenden wesentlichen Betriebsgrundlagen.
Normenkette
EStG § 7 g Abs. 3; FGO § 69 Abs. 3
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten in dem (noch) anhängigen Rechtsbehelfsverfahren darüber, ob die Voraussetzungen für die Bildung von Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Streitjahr (2006) erfüllt waren. - Im vorliegenden Verfahren begehren die Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des mit dem Einspruch angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2006 vom 04. April 2008. Dem Antrag liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Antragsteller wurden im Streitjahr 2006 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller erzielte als Berater Einkünfte aus selbstständiger, freiberuflicher Tätigkeit. Die Antragstellerin bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Unter dem Datum 12. Dezember 2006 schlossen die Antragsteller mit Herrn X, wohnhaft in Spanien, jeweils getrennt einen “Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft”. Nach der Präambel der identischen Verträge befasst sich Herr X als Inhaber im Rahmen seines Unternehmens mit der Installation von Satellitenempfangsanlagen und der Ausführung von Transporten. Der stille Gesellschafter, d. h. die Antragstellerin einerseits und der Antragsteller andererseits, beteiligt sich nach dem jeweiligen Vertrag zur Stärkung des Unternehmenskapitals als atypisch stiller Gesellschafter wie...