Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches LAG Urteil vom 19.07.2001 - 8 Sa 959/00 (veröffentlicht am 19.07.2001)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialauswahl nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

Für die Berücksichtigung von Gründen des Arbeitnehmers für seinen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Dritten reicht es aus, dass diese Gründe zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv vorliegen. Einer Begründung des Widerspruchs bedarf es grundsätzlich nicht.

 

Leitsatz (redaktionell)

Hinweise der Geschäftsstelle:

Das Bundesarbeitsgericht bittet, sämtliche Schriftsätze in siebenfacher Ausfertigung bei dem Bundesarbeitsgericht einzureichen.

 

Normenkette

KSchG § 1 Abs. 3 S. 1 Fassung 1969-08-25; BGB § 613a

 

Verfahrensgang

ArbG Dresden (Aktenzeichen 14 Ca 2978/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 05.12.2002; Aktenzeichen 2 AZR 522/01)

 

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 26.09.2000 – 14 Ca 2978/00 – wird auf Kosten der Beklagten

zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.

Die am 25.12… geborene, verheiratete Klägerin ist seit dem 01.01.1988 bei der beklagten Stadt, die regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, als Arbeiterin tätig. Kraft einzelvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der BMT-G-O und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Klägerin erhielt zuletzt eine Vergütung nach der Lohngruppe 1 a in Höhe von 2.782,70 DM brutto.

Die Beklagte ließ in der Vergangenheit die Reinigungsleistungen in ihren Einrichtungen und Gebäuden durch eigene Reinigungskräfte erledigen. Die Klägerin war mit mind...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.


Kündigungsschutzgesetz / § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
Kündigungsschutzgesetz / § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

  (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren