Entscheidungsstichwort (Thema)
Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei Verletzung der Abzugspflicht. Ermessen des FA bei nicht mehr exisitierender ausländischer Vergütungsgläubiger
Leitsatz (redaktionell)
1. Zwar kann bei einer Verletzung der Abzugspflicht der Vergütungsschuldner entweder durch Haftungsbescheid oder durch Nacherhebungsbescheid in Anspruch genommen werden. Aber auch bei dem Nacherhebungsbescheid handelt es sich materiell-rechtlich um die Geltendmachung eines Haftungsanspruchs. Daraus folgt, dass auch im Nacherhebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen der Haftung erfüllt sein müssen, wozu auch eine pflichtgemäße Ermessensprüfung gehört.
2. Es ist ermessensfehlerhaft, den Schuldner von Entgelten für die Nutzung von Patenten und Know-How durch Nacherhebungsbescheid für nicht angemeldete Steuerabzugsbeträge in Anspruch zu nehmen, wenn der ausländische Vergütungsgläubiger nicht mehr existiert.
Normenkette
EStG § 49 Abs. 1 Nr. 9, § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 3, Abs. 5; EStDV § 73g; AO §§ 167, 5
Nachgehend
Tenor
Der Bescheid über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG für 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 vom 20.4.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.7.2007 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um einen Steue...