Entscheidungsstichwort (Thema)
Zu den Voraussetzungen der Anrechnung eines Ersatzauftrags i.S.d. § 649 S. 2 BGB
Leitsatz (amtlich)
1. Der Insolvenzverwalter ist zur gerichtlichen Geltendmachung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschiedenen Forderung befugt, wenn er die Insolvenzmasse durch eine nachlässige Prozessführung möglichen Schadensersatzansprüchen des Zessionars aussetzen würde.
2. Der Unternehmer muss sich den Erlös aus einem vom Besteller ausdrücklich als Ersatz für den gekündigten Auftrag erteilten weiteren Auftrags gem. § 649 S. 2 BGB auch dann anrechnen lassen, wenn er über die Kapazitäten verfügt, um die Ersatzaufträge neben oder zeitlich nach den gekündigten Auftrag auszuführen.
Verfahrensgang
LG Saarbrücken (Urteil vom 11.03.2004; Aktenzeichen 4 O 20/99) |
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des LG Saarbrücken vom 11.3.2004 - 4 O 20/99 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 109.761,80 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der B.H. (im Folgenden: Auftragnehmerin) die Beklagte auf Zahlung von Werklohn in Anspruch.
Die Auftragnehmerin erhielt nach Ausschreibung den Auftrag zur Kanalverlegung in dem Bauvorhaben "Sanierung der Vorflut, - S.G. - Bauabschnitt ...-straße". D...