Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Urteil vom 23.04.1998 - 29 W 1015/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG München I (Beschluss vom 27.02.1998; Aktenzeichen 4 HKO 2438/98)

LG München I (Beschluss vom 12.02.1998; Aktenzeichen 4 HKO 2438/98)

 

Tenor

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 12.02.1998 und vom 27.02.1998 aufgehoben.

II. Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von DM 5,– bis DM 500.000,– verboten, im geschäftlichen Verkehr für seine anwaltliche Tätigkeit durch Werbespots im Hörfunk zu werben, in denen unter Verwendung von Verkehrsunfallgeräuschen und/oder Musikeinspielungen Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht geschildert sind nach Maßgabe der vom Antragsgegner in der 5. Kalenderwoche 1998 im Münchner Lokalsender … geschalteten Werbespots.

III. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Tatbestand

Der Antragsgegner, ein Rechtsanwalt, veranlaßte in der 5. Kalenderwoche 1998 im Münchner Lokalsender … die Sendung folgender Werbespots:

1. Werbespot:

Wir sehen uns vor Gericht wieder …

Hm, da brauchen Sie einen Rechtsanwalt –

(Musik-Einspielung …)

Kanzlei … Ihr Spezialist für Verkehrsrecht.

Nehmen wir an, der Sachverständige der Leasing-Firma schätzt den Restwert Ihres Wagens wegen eines Bagatellschadens wesentlich zu niedrig ein. Der Schaden ist viel zu stark wertmindernd berücksichtigt worden. Als Kunde können Sie dagegen etwas tun.

Kanzlei …, Ihr Spezialist für Verkehrsrecht,

…

(Musikende)

2. Werbespot:

(Crash-Geräusch)

Hm, da brauchen Sie einen Rechtsanwalt –

(Musik-Einspielung …)

Kanzlei … Ihr Spezialist für Verkehrsrecht.

Nehmen wir an, gegen Sie ist ein Fahrverbot verhängt worden. Aus beruflichen Gründen ist es Ihnen aber absolut nicht möglich, den Führerschein jetzt abzugeben. In den meisten Fällen wird es möglich sein, das Fahrverbot auf den nächsten Urlaub zu verschieben.

Kanz...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2025

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


Das Honorarmanagement
Das Honorarmanagement

1  Rz. 1 Zur Sicherung des Honoraraufkommens einer Kanzlei muss der StB sich über die betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowohl der Kalkulation der StBVV wie auch in seiner eigenen Kanzlei ausreichende Kenntnisse verschaffen (I.). Das Honorarmarketing ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren