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OLG München Urteil vom 18.11.2010 - 23 U 4726/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung der Veräußerung von Grundstücken an den Vorstand einer AG unter teilweiser Verrechnung mit infolge drohender Insolvenz erheblich wertgeminderten Pensionsansprüchen

 

Normenkette

InsO § 133

 

Verfahrensgang

LG Landshut (Urteil vom 09.09.2009; Aktenzeichen 2 HKO 2882/07)

BGH (Urteil vom 01.02.2007; Aktenzeichen IX ZR 96/04)

BGH (Urteil vom 22.07.2004; Aktenzeichen IX ZR 270/03)

BGH (Entscheidung vom 22.04.2004; Aktenzeichen IX ZR 370/00)

BGH (Urteil vom 05.04.2001; Aktenzeichen IX ZR 216/98)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 28.02.2012; Aktenzeichen II ZR 244/10)

 

Tenor

I. Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 09.09.2009 unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen abgeändert und neu gefasst wie folgt:

  1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner EUR 600.000,– nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.11.2007 zu bezahlen, der Beklagte zu 2) nur Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Rückgewähransprüche der Schuldnerin (Aktienbrauerei V. AG i.L.) gegen den Beklagten zu 1) in Höhe von EUR 600.000,– aufgrund der streitgegenständlichen Verrechnung der Kaufpreisansprüche der Schuldnerin gemäß Zi. 3. b) der Grundstückskaufverträge vom 06.11.2002 (URNrn. …4/2002 und …5/2002, Notar Dr. D.).
  2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1) verpflichtet ist, dem Kläger die Beträge zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um die zur Tabelle festgestellten Forderungen aus Versorgungszusagen der Schuldnerin (Aktienbrauerei V. i.L.) zu 100 % zu erfüllen und die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen, soweit die im Hauptsachebetrag geltend gemachten Beträge und die sonstige vorhandene Masse nicht zur Deckung dieser mit dem ergänzenden ...

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