Entscheidungsstichwort (Thema)
Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet
Leitsatz (amtlich)
Macht ein nicht in das Handelsregister eingetragenes Unternehmen in seinem Internetauftritt die Angaben "Registergericht: AG 000" sowie "Registernummer: HR 0000" liegt hierin ein - zugleich unlauterer (§§ 3a, 5a UWG) - Verstoß gegen die Impressumspflichten nach § 5 TMG; das gleiche gilt für vergleichbare Angaben zur Aufsichtsbehörde sowie zu Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummern.
Normenkette
UWG §§ 3a, 5a Abs. 2; TMG § 5
Verfahrensgang
LG Darmstadt (Urteil vom 26.01.2016; Aktenzeichen 9 O 33/15) |
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.1.2016 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des LG Darmstadt teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt,
1.1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen,
auf der Website http:/www.A.de geschäftsmäßig Dienstleistungen als Energie- und Versicherungsmakler anzubieten oder Werbung für seine Dienstleistungen als Energie- und Versicherungsmakler zu machen und folgende Angaben im Impressum zu führen:
- Registergericht: AG 000
- Registernummer: HR 0000
- Versicherungsvermittlerregister - Registrierungsnummer: 0000
- Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK 000
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 00000000
- Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 0000000
2.2. an die Klägerin EUR 475,78 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.9.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig volls...