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Niedersächsisches FG Urteil vom 23.06.2011 - 5 K 327/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückforderung gemäß § 37 Abs. 2 AO bei Überweisung auf gelöschtes Bankkonto

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Schuldner des Rückforderungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO ist derjenige, zu dessen Gunsten die Zahlung geleistet wurde.
  2. Grds. ist ein Kreditinstitut, das auf Veranlassung des Zahlungsempfängers die Zahlung entgegennimmt und insofern als Zahlstelle auftritt, nicht Leistungsempfänger. Ein Rückforderungsanspruch gegen die Bank besteht nur dann, wenn die Überweisung auf ein nicht mehr bestehenden Konto des Erstattungsberechtigten erfolgt und die Bank den Überweisungsbetrag wegen bestehender Forderungen gegen den Erstattungsberechtigten einbehält.
  3. Die Weiterleitung des Geldes an den ehemaligen Kunden beruht in einem solchen Fall auf dem eigenen Entschluss der Bank, das ihr vom FA zugewandte Geld ihrem ehemaligen Kunden zugute kommen zu lassen. Diese Weiterleitung muss sich das FA als Leistender nicht zurechnen lassen.
  4. Verwendet die Bank das ihr überwiesene Geld eigennützig zur Verrechnung mit eigenen Forderungen, richtet sich der Rückforderungsanspruch gegen die Bank als Leistungsempfängerin.
 

Normenkette

AO § 37 Abs. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 18.09.2012; Aktenzeichen VII R 53/11)

 

Tatbestand

Streitig ist die Rückforderung einer Steuererstattung auf ein gelöschtes Bankkonto.

Bei der Klägerin handelt es sich um ein Kreditinstitut, bei dem die Steuerpflichtigen M. und F. X. mehrere Giro- und Darlehenskonten unterhielten. Im Besteuerungsverfahren gaben die Eheleute X. dem Beklagte (dem Finanzamt – FA –) das bei der Klägerin geführte Girokonto ...28, ein 2002 eröffnetes Gemeinschaftskonto der Eheleute, als Erstattungskonto an.

Am 27.06.2007 teilte die Klägerin den Kontoinhabern (Anlage K 12, Bl. 57 GA) mit, „aus technischen Gründen mussten wir die Kon...

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