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Niedersächsisches FG Urteil vom 23.05.2018 - 10 K 190/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem

 

Leitsatz (redaktionell)

Steuerliche Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem - Zufluss von Einnahmen durch Novation, wenn der Gläubiger im Zeitpunkt der Novation leistungsbereit und leistungsfähig ist

 

Normenkette

EStG 2009 § 43 Abs. 5 S. 1, § 11 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 27.10.2020; Aktenzeichen VIII R 42/18)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der der Klägerin von der Firma X bescheinigte Erlös aus Aktiengeschäften der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen ist.

Die Klägerin erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte und solche aus Kapitalvermögen.

Die Klägerin unterhielt Geschäftsbeziehungen zu der Firma X. Deren Inhaber – A, ein selbständiger Finanzdienstleister – legte jedoch die von Anlegern eingezahlten Gelder nicht vertragsgemäß an. Er verwendete sie vielmehr zur Auszahlung an andere Anleger, für Provisionszahlungen an seine Vermittler und für seinen eigenen Lebensunterhalt. Entgegen der Mitteilung gegenüber den Anlegern wurde Kapitalertragsteuer weder angemeldet noch abgeführt. Das Schneeballsystem führte zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Zwischenzeitlich wurde A rechtskräftig u.a. wegen Betrugs verurteilt.

Am 8. Juni 2010 eröffnete die Klägerin ein Depot bei der Firma X. Am 30. Juni 2010 erteilte die Klägerin den Auftrag 800 Stück Aktien der S-AG zum Wert von 26.400,- € mit einer Haltezeit bis zum 1. Juli 2012 zu erwerben. Die Klägerin zahlte zudem 6.400,- € für die Option, die Aktien in zwei Jahren zu einem Stückpreis von 68,- € verkaufen zu können. Diese Sicherheit sollte die Klägerin durch Erwerb eines E-Optionsscheins erlangen (vergl. Vertragsmuster Bd. V Bl. 2016, Bd. II Bl. 515, ...

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