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Niedersächsisches FG Urteil vom 12.03.2009 - 16 K 177/08

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vorläufig nicht rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur Auspflanzung auf freiem Feld als landwirtschaftliche Tätigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. § 24 UStG ist richtlinienkonform auszulegen.
  2. Sog. Jungpflanzen sind „landwirtschaftliche Produkte” i. S. des Art. 25 der 6. EG-Richtlinie.
  3. Die Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zwecks Auspflanzung auf freiem Feld ist landwirtschaftliche Tätigkeit i. S. des § 24 UStG. Das gilt auch dann, wenn die Akklimatisierung nur 2-10 Tage dauert und bestimmte ertragsteuerliche Wertsteigerungsgrenzen nicht überschritten werden.
 

Normenkette

UStG § 24

 

Streitjahr(e)

2000, 2001, 2002, 2003

 

Tatbestand

Der Kläger war als Landwirt unternehmerisch tätig. Sein Unternehmen umfasste einen landwirtschaftlichen Betriebsteil, dessen Umsätze gemäß § 24 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert wurden und einen gewerblichen Dienstleistungsbetrieb, dessen Umsätze der Regelbesteuerung unterlagen.

Der Kläger stellte sogenannten Jungpflanzenzüchtern Saatgut zur Verfügung, aus denen diese vornehmlich in Gewächshäusern in drei bis vier Wochen Jungpflanzen aufzogen. Danach kaufte der Kläger die nicht abgehärteten Jungpflanzen auf. Im Unternehmen des Klägers wurden sie je nach Witterung zwei bis zehn Tage auf einer Vorbereitungsfläche durch Akklimatisierung auf die Auspflanzung auf dem freiem Feld vorbereitet sowie gewässert, gedüngt und mit Pflanzenschutzmaßnahmen behandelt. Bei der Vorbereitungsfläche handelte es sich um einen Pflanzgarten, der mit entsprechenden Vorrichtungen zur Durchführung der genannten Arbeiten versehen war. Dort wurden die Jungpflanzen in Kisten nebeneinander gestellt und nachts teilweise durch eine Vliesabdeckung gegen ungünstige Witterung...

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