Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit. Tätigkeit als Dozentin an einer Volkshochschule in schulabschlussorientierten Kursen. Bindung an schulrechtliche Vorschriften und Lehrpläne. Kontrolle durch Hospitationen im laufenden Unterricht. abhängige Beschäftigung. selbstständige Tätigkeit
Orientierungssatz
Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Tätigkeit als Dozentin an einer Volkshochschule in schulabschlussorientierten Kursen, bei der die für Schulabschlusskurse geltenden schulrechtlichen Vorschriften und Lehrpläne einzuhalten waren und dies durch Hospitationen im laufenden Unterricht kontrolliert wurde (hier: abhängige Beschäftigung).
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.07.2018 hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen für die Tätigkeit der Frau I. T. geändert und die diesbezügliche Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 824,61 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) über eine Nachforderung von Beiträgen und Umlagen zur Sozialversicherung in Bezug auf die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) als Dozentin an der vom Kläger getragenen Volkshochschule (VHS) im Zeitraum von 2005 bis 2009.
Die Beigeladene zu 1) (im Folgenden: T.) unterrichtete als Beamtin im Ruhestand in der VHS G. neben anderen Kursen u.a. in Lehrveranstaltungen zur Erlangung von Schulabschlüssen (Unterrichtsfach Deutsch). Bei Letzteren waren auf Grundlage der landesrechtlichen Vorschriften des Weiterbildungsgesetzes N...