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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 06.08.2009 - L 21 KR 52/09 SFB

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die fachliche Unabhängigkeit der beauftragten Institution im Rahmen eines Vergabeverfahrens

 

Orientierungssatz

1. Die Antragsbefugnis zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 107 Abs. 2 GWB i. V. m. § 137 a SGB 5 setzt neben dem Interesse des Bieters am Auftrag eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung bieterschützender Vergabevorschriften voraus. Die fachliche Unabhängigkeit der Institution, der der Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens erteilt werden soll, stellt eine bieterschützende Vorschrift i. S. des § 97 Abs. 7 GWB dar.

2. Der Begriff der fachlichen Unabhängigkeit in § 137 a Abs. 1 SGB 5 setzt sich aus den Elementen der Weisungsfreiheit, der organisatorischen Unabhängigkeit, der wirtschaftlichen Unabhängigkeit sowie der Freiheit von Interessenkollisionen zusammen. Diese sind gerichtlich voll nachprüfbar. Die Bestimmung soll gewährleisten, dass das Bestehen sachfremder Interessen des Auftragnehmers sich nicht auf die Erfüllung des Vergabeauftrags auswirkt.

3. Zur Verneinung der fachlichen Unabhängigkeit muss das Bestehen sachfremder Interessen offen zu Tage treten. Es muss nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden können, dass sachfremde Interessen vorliegen und diese einen Einfluss auf die Art und Weise der Erledigung des Vergabeauftrags haben werden.

4. Das Transparenzgebot verlangt, dass sich die Verdingungsunterlagen, soweit sie sich auf die Einbindung bezahlter Fachexperten beziehen, eindeutig und widerspruchsfrei sind.

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 15.05.2009 (Az.: VK 2-21/09) wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Es wird festgestellt, da...

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