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LSG Bremen Urteil vom 23.02.1995 - L 1 Kr 11/93

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Freiwilliges Krankenkassenmitglied. Beitragsbemessung. geringfügige Beschäftigung bzw Einkommenslosigkeit. Abzug. pauschaler Kinderbetrag. Verfassungsmäßigkeit. Vereinbarung mit Gemeinschaftsrecht

 

Orientierungssatz

Bei der Bemessung der Beiträge eines nicht oder nur geringfügig erwerbstätigen und freiwillig versicherten Mitgliedes ist die Hälfte der eigenen regelmäßigen monatlichen Gesamtbezüge und des nachzuweisenden Bruttoeinkommens des nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehörenden Ehegatten zu berücksichtigen. Für unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht kostenfrei mitversichert sind, sind angemessene Unterhaltsbeträge zu berücksichtigen. Diese Regelung verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch Gemeinschaftsrecht (vgl BSG vom 24.6.1985 - GS 1/84 = BSGE 58, 183 und zuletzt vom 29.6.1993 - 12 RK 92/92 = SozR 3-2500 § 240 Nr 15).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667236

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