Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder. Berücksichtigung eines der Besteuerung unterliegenden Veräußerungsgewinns bei Betriebsaufgabe
Leitsatz (amtlich)
Zur Bemessung der Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten ist auch ein der Besteuerung unterliegender Veräußerungsgewinn bei Betriebsaufgabe heranzuziehen. Es handelt sich dabei um eine Einnahme, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann.
Nachgehend
BSG (Urteil vom 18.01.2018; Aktenzeichen B 12 KR 22/16 R)
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26.01.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob steuerliche Veräußerungsgewinne bei Aufgabe des Gewerbebetriebs beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind.
Der 1946 geborene Kläger war bei der Beklagten zu 1) als hauptberuflich Selbstständiger freiwillig krankenversichert, er betrieb eine Gaststätte. Im Jahr 2012 gab der Kläger den Betrieb aufgrund seines Alters auf, er ist weiterhin bei der Beklagten zu 1) freiwillig krankenversichert und bei der Beklagten zu 2) pflichtversichert in der Pflegeversicherung. Mit Einkommenssteuerbescheid vom 26.02.2014 für das Jahr 2012 setzte das Finanzamt S. H. als Besteuerungsgrundlagen ua Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 80.041 € fest (als Einzelunternehmer 25.392 €, aus Veräußerungsgewinnen 99.649 € abzüglich steuerfrei bleibender Veräußerungsgewinne von 45.000 €). Daneben hatte der Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (Renten, Kapitalerträge).
Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheids setzte die Beklagte...