Entscheidungsstichwort (Thema)
Wechsel des Ausbilders. Probezeit. Ausbildungsverhältnis. Ausbilderwechsel
Leitsatz (amtlich)
Wechselt der Auszubildende zu Beginn des 3. Ausbildungsjahres den Ausbilder, darf bei Beibehaltung des Ausbildungsberufes dennoch eine Probezeit vereinbart werden.
Normenkette
BBiB §§ 20, 22 I
Verfahrensgang
ArbG Lübeck (Urteil vom 27.01.2010; Aktenzeichen 5 Ca 3550/09) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.01.2010 – 5 Ca 3550/09 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses innerhalb der Probezeit.
Der Kläger vereinbarte unter dem 1. September 2009 mit der Beklagten einen Berufsausbildungsvertrag zum Ausbildungsberuf Tischler. Im Ausbildungsvertrag heißt es, das Ausbildungsverhältnis beginne am 1. September 2009 und ende am 31. August 2010, wobei die Probezeit vier Monate betrage.
Diesem Berufsausbildungsvertrag vorangegangen war ein Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Kläger und der M. Baugesellschaft vom 28. Juli 2008, und zwar ebenfalls zum Ausbildungsberuf Tischler. In dem Berufsausbildungsvertrag mit der Firma M. hieß es, das Ausbildungsverhältnis beginne am 1. September 2008 und ende am 31. August 2010. Die Ausbildungszeit, die nach der Ausbildungsordnung drei Jahre betrage, verringere sich um zwölf Monate durch BGJ.
Im zwischen dem Kläger und der Beklagten abgeschlossenen Berufsausbildungsvertrag vom 1. September 2009 vereinbarten die Parteien, dass sich die Ausbildungszeit wegen der zwölf Monate BGJ und der zwölf Monate Ausbildung bei der Firma M. um 24 Monate reduziere.
Die Firma M. Baugesellschaft führte seinerzeit die Ausbildung des Klägers nicht fort, weil es in ihr...