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LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.06.2013 - 5 Sa 87/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütungspflicht von Fahrtzeiten nach Arbeitsantritt

 

Leitsatz (redaktionell)

Es stellt sich als unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers dar, wenn Fahrtzeiten nach Antritt der Arbeit nicht vergütet werden und damit das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer übergewälzt wird.

 

Normenkette

BGB §§ 611, 307 Abs. 1-2

 

Verfahrensgang

ArbG Kaiserslautern (Entscheidung vom 19.12.2012; Aktenzeichen 4 Ca 382/12)

 

Tenor

  • 1.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 19.12.2012 - 4 Ca 382/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • 2.

    Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie darüber, ob die Klägerin noch die Zahlung von Arbeitsentgelt von der Beklagten verlangen kann.

Die Klägerin war bei der Beklagten zumindest seit dem 02.05.2012 beschäftigt. Die Arbeit bestand darin, Auf- und Umbauten von Regalen im Einzelhandel vorzunehmen und insbesondere Regale aufzufüllen. Die Klägerin wurde mit ihren Kollegen in P. abgeholt und dann zu den Geschäften, die teilweise in B., K. oder T. gelegen waren, gefahren. Vereinbart war ein Arbeitsentgelt von 8,50 € pro Arbeitsstunde. Hinsichtlich der Tätigkeitszeiten im Einzelnen - einschließlich der Fahrtzeiten ab Abholungspunkt in P. - wird auf die Darstellung in der angefochtenen Entscheidung (S. 2, 3 = Bl. 77, 78 d.A.) Bezug genommen.

Die Beklagte hat am 21.05.2012 eine telefonische Kündigung mit "sofortiger Wirkung" erklärt, die sie per E-Mail am 23.05.2012 (vgl. Bl.5 d.A.) bestätigt hat.

Mit Schreiben vom 30.07.2012, zugegangen am gleichen Tag, hat die Beklagte des Weiteren schriftlich eine Kündigung zum 15.0...

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