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LAG Hamm Urteil vom 15.12.2010 - 6 Sa 1344/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichteilhaltung Schriftform bei Einleitung des Konsultationsverfahrens

 

Leitsatz (amtlich)

Eine lediglich mündliche, jedoch mit den Pflichtangaben nach § 17 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 – 5 KSchG versehene Unterrichtung führt trotz Verstoßes gegen § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG nicht zur Unwirksamkeit einer im Zusammenhang mit der Massenentlassung erklärten Kündigung

 

Normenkette

KSchG § 17 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Paderborn (Urteil vom 02.07.2010; Aktenzeichen 4 Ca 88/10)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.09.2012; Aktenzeichen 6 AZR 155/11)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.07.2010 – 4 Ca 88/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung und über den kündigungsabhängigen Anspruch auf Vergütung.

Von der Darstellung des Vorbringens der Parteien in der ersten Instanz wird nach § 69 Abs. 2 ArbGG unter Bezugnahme auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 183 – 185 d.A.) abgesehen.

Das Arbeitsgericht Paderborn hat die Klage mit Urteil vom 02.07.2010 – 4 Ca 88/10 – abgewiesen. Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe der angefochtenen Entscheidung verwiesen (Bl. 185 – 187 d.A.).

Das Urteil ist der Klägerin am 07.07.2010 zugestellt worden. Hiergegen richtet sich die am 06.08.2010 eingelegte und mit dem – nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 07.10.2010 – am 07.10.2010 bei dem Landesarbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz begründete Berufung.

Die Klägerin meint, die Kündigung sei bereits unwirksam, weil der Betriebsrat nicht nach § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG schriftlich über die geplante Massenentlassung unterrichtet worden sei.

Die Klägerin beantragt,

  1. das erstinstanzliche Urteil auf...

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