Entscheidungsstichwort (Thema)
Urlaubsabgeltung. Neumasseverbindlichkeit. Urlaubsabgeltungsanspruch als Neumasseverbindlichkeit
Leitsatz (redaktionell)
1. Eine Aufteilung des bestehenden Urlaubsanspruchs in Urlaubsansprüche vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit und nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit mit Inanspruchnahme der Gegenleistung ist nicht möglich. Es besteht für das Kalenderjahr ein einheitlicher Urlaubsanspruch.
2. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für die Inanspruchnahme der Leistungen des Arbeitnehmers, sind die noch offenen Urlaubsansprüche daher als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen.
Normenkette
InsO § 209; BUrlG § 7 Abs. 4
Verfahrensgang
ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 09.05.2005; Aktenzeichen 7 Ca 73/05) |
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Villingen-Schwenningen vom 09.05.2005 (Az. 7 Ca 73/05) wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob es sich bei dem Anspruch der Klägerin auf Urlaubsabgeltung um eine Neumasseverbindlichkeit handelt.
Die Klägerin war seit 01.03.2001 Arbeitnehmerin der E. GmbH. Über deren Vermögen wurde durch Beschluss des Amtsgericht Villingen-Schwenningen vom 01.06.2004 (Az. 1 IN 25/04) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestimmt. Bereits am 25.05.2004 hatte zuvor als vorläufiger Insolvenzverwalter die anfänglich drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Dies wurde im Eröffnungsbeschluss bekannt gemacht.
Die Klägerin war Leiterin des Einkaufes. Nach § 5 des außertariflichen Anstellungsvertrages betrug der Urlaubsanspruch der Klägerin 30 Tage pro Kalenderjahr. Bei...