Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Beschluss vom 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots. Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig gefährlichem Verhalten

 

Orientierungssatz

1. Da Fahrverbot und Geldbuße in einem Wechselwirkungsverhältnis zueinander stehen, ist eine isolierte Anfechtung des Fahrverbots unwirksam.

2. Ein in der konkreten Situation objektiv wenig gefährliches Verhalten kann Anlass geben, das Regelfahrverbot auf seine Erforderlichkeit zu prüfen.

 

Normenkette

StVG § 25 Abs. 1; BKatV § 4

 

Verfahrensgang

AG Berlin-Tiergarten (Entscheidung vom 23.03.2021; Aktenzeichen 303 Owi 1521/20)

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 23. März 2021 wird mit der Maßgabe verworfen, dass das Fahrverbot entfällt.

Die Landeskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

 

Gründe

I.

Das Amtsgericht T. hat die Betroffene durch Urteil vom 23. März 2021 wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 200,- Euro verurteilt, ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet und eine Wirksamkeitsregelung nach § 25 Abs. 2a StVG getroffen.

Nach den getroffenen Feststellungen befuhr die Betroffene am 12. August 2020 mit einem von ihr geführten Pkw in B. die M. Straße in Richtung B. Straße. An der Kreuzung M. Straße/G. Straße bog sie nach links in die G. Straße ab und hielt zunächst vor der für sie geltenden Haltelinie bei Rot abstrahlender Lichtzeichenanlage (LZA) an. Nachdem sie die Fußgängerfurt querende Fußgänger durchgelassen hatte und die LZA für die Fußgänger wieder rot abstrahlte, überfuhr sie die Haltelinie. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die getroffenen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.

Gegen dieses Urteil wendet sich die Betroffene mit ihrer ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / ee) Streitwert
    1
  • ZErb 04/2020, Der Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 S. 2 E ... / I. Einleitung
    1
  • zfs 3/2017, Parallelvollstreckung von Fahrverboten / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / 3. Vertretung des Gegners, eingeschränkte Übernahmebereitschaft
    0
  • § 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät
    0
  • § 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / g) "Umwandlung" in eine GmbH/Kapitalmaßnahmen bei der UG (haftungsbeschränkt)
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 10 Zustellung des Scheidungsantrags / D. Güterrechtliche Auswirkungen
    0
  • § 11 Erbenhaftung / bb) Unzulässigkeit der Klauselumschreibung vor Erbschaftsannahme
    0
  • § 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung
    0
  • § 12 Erbengemeinschaft / ff) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung
    0
  • § 12 Treuhandvertrag / I. Treuhandverhältnis
    0
  • § 12 Unternehmenskauf / (1) Selbstständige Garantien
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO
    0
  • § 13 Revision, Sprungrevision und Nichtzulassungsbeschwerde / III. Erfolgsaussichten für eine Nichtzulassungsbeschwerde
    0
  • § 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung
    0
  • § 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Annahme eines Vermächtnisses
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Straßenverkehrsgesetz / § 25 Fahrverbot
Straßenverkehrsgesetz / § 25 Fahrverbot

  (1) 1Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1[2] [Bis 27.07.2021: § 24], die sie unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren